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End-zu-End Verschlüsselung mit AES256 – der einzig sichere Weg für Ihre Daten


Entgegen dem heutigen Trend im Onlinespeichermarkt stehen alle unsere Server in Schweizer Hochsicherheitsrechenzentren. Das heisst für Sie, dass Ihre Daten niemals in ausländischen Rechenzentren gespeichert werden und somit immer dem Schweizer Datenschutz und Gerichtsstand unterstellt sind.

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, wie auch verschlüsselt abgelegt. Mit Speicherbox.ch verschlüsseln Sie Ihre Daten End-zu-End. Nur so sind Ihre Daten in der Cloud wirklich sicher.

Die Verschlüsselung sowie die Entschlüsselung finden auf dem Client statt. Somit kann keine unberechtigte Person auf Ihre gespeicherten Daten zugreifen.

Wir setzen auf die AES256 Verschlüsselung. Was ist das?, AES ist der Verschlüsselungsstandard, und 256 bedeutet, dass die Schlüssellänge 256 Bit beträgt. Sie können sich das so vorstellen: mit der Schlüssellänge von 256 Bit übersteigt die Anzahl der möglichen Kombinationen von Schlüsseln die Anzahl der Sterne im Universum (es gibt geschätzt etwa eine Quadrillion, also 10²⁴, Sterne). Das bedeutet, dass eine Milliarde Computer mehrere Milliarden Jahre benötigen würden um diesen Code zu knacken.

Die Datencenter verfügen über 24/7 Security vor Ort und sind durch Biometrie gesichert.


Datenschutz

  • Schweizer Behörden, Gerichte, Gemeinden. Ämter, etc. sind an das Schweizer Datenschutzgesetz (Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992; https://www.admin.ch/opc/de/classifed-compilation/19920153/index.html) gebunden, genau so wie auch Schweizer Unternehmen. Zusätzlich sind bei Schweizer Behörden noch kantonale Datenschutzgesetze und Vorschriften und das strafrechtliche Amtsgeheimnis zu beachten. Damit ist gemeint, dass sämtliche Organisationen besonders vorsichtig mit ihren Daten umgehen müssen.


  • Eine Firma, Verband oder Verein, auch eine Schule besitzt zahlreiche Personendaten wie z.B. Adressen, Geburtsdatum, Telefonnummern, Fotografien von Kunden, Mitarbeitern oder Mitgliedern. Der Schweizer Datenschutz schreibt klar vor, wie mit diesen Daten umgegangen werden darf und muss. Die Organisation, der die Daten anvertraut worden sind, trägt die Verantwortung für den datenschutzkonformen Umgang.


  • So muss sichergestellt werden, dass der Online Speicher- bzw. der Cloud Service- Anbieter als Dritter die Datensicherheit im Sinne von Art. 7 DSG und Art. 8ff. bzw. 20ff VDSG gewährleistet. Das heisst, die Personendaten müssen durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden. Es muss für Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten gesorgt sein.